RVG § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
[ Auszug: (1) Für den Anspruch des dem Privatkläger, dem Nebenkläger, dem
Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder des sonst in
Angelegenheiten, in denen sich di ... ]